Mangel an der Kaufsache? Holen Sie Ihr Recht zurück.
Egal ob Auto, Immobilie, Tier, Elektronik oder Handwerkerleistung – wenn die Ware nicht hält, was sie verspricht, haben Sie gesetzliche Ansprüche. Wir prüfen Ihren Fall kostenlos und setzen Ihre Rechte durch.
Was ist ein Sachmangel?
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die gekaufte Sache bei der Übergabe nicht die vereinbarte oder die übliche Beschaffenheit aufweist, sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignet oder unsachgemäß montiert wurde. Seit der Reform des Kaufrechts zum 1. Januar 2022 prüft § 434 BGB den Mangel anhand von subjektiven, objektiven und Montageanforderungen. Entscheidend ist stets der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe – ein Mangel muss zu diesem Zeitpunkt bereits angelegt sein, auch wenn er sich erst später zeigt.
Liegt ein solcher Mangel vor, sind Sie nicht schutzlos: Das Gesetz gibt Ihnen vier konkrete Werkzeuge an die Hand, um Ihr Recht durchzusetzen.
Ihre vier Ansprüche bei Sachmängeln
Das Gesetz gibt Ihnen klare Werkzeuge an die Hand – wir setzen sie für Sie ein.
Nacherfüllung
Der Verkäufer muss den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Sache liefern. Sie haben die Wahl – auf Kosten des Verkäufers.
Mehr erfahrenRücktritt
Schlägt die Nacherfüllung fehl, treten Sie vom Kaufvertrag zurück und verlangen Ihr Geld zurück.
Mehr erfahrenMinderung
Behalten Sie die Sache, zahlen Sie weniger. Wir berechnen den angemessenen Minderungsbetrag.
Mehr erfahrenSchadensersatz
Für Schäden und vergebliche Aufwendungen, die durch den Mangel entstanden sind, haften Verkäufer oder Unternehmer.
Mehr erfahrenRatgeber nach Themen
Finden Sie schnell die passende Antwort für Ihren Fall – von Gebrauchtwagen über Hauskauf bis zum Handwerker-Pfusch.
Grundlagen & Ansprüche
Auto & Gebrauchtwagen
Tierkauf
Immobilien & Hauskauf
Handwerker & Bau
Elektronik & Möbel
Welche Fristen gelten?
Wer zu lange wartet, verliert seine Ansprüche. Die wichtigsten Verjährungsfristen im Überblick:
| Kaufgegenstand | Verjährung der Gewährleistung |
|---|---|
| Bewegliche Sachen (Auto, Elektronik, Möbel) | 2 Jahre ab Übergabe |
| Gebrauchtwaren (Händlerkauf) | Verkürzung auf 1 Jahr möglich |
| Bauwerke & Handwerkerleistungen am Bau | 5 Jahre |
| Arglistig verschwiegene Mängel | 3 Jahre ab Kenntnis |
So funktioniert es
In drei einfachen Schritten zu Ihrem Recht.
Online-Prüfung
Beantworten Sie ein paar kurze Fragen zu Ihrem Kauf und dem vorliegenden Mangel.
Kostenlose Ersteinschätzung
Wir prüfen Ihren Fall und sagen Ihnen klar, welche Ansprüche Sie haben und wie wir sie durchsetzen.
Rechtssichere Durchsetzung
Wir übernehmen die Korrespondenz mit dem Verkäufer und setzen Ihre Ansprüche konsequent durch.
Häufige Fragen zum Sachmängelrecht
Ein Sachmangel liegt vor, wenn die Kaufsache bei Übergabe nicht die vereinbarte oder die übliche Beschaffenheit hat, sich nicht für die vorgesehene Verwendung eignet oder unsachgemäß montiert wurde. Maßgeblich ist der Zustand zum Zeitpunkt der Übergabe.
Nach § 437 BGB haben Sie vier Rechte: Nacherfüllung (Reparatur oder Austausch), Rücktritt vom Kaufvertrag, Minderung des Kaufpreises und Schadensersatz. In der Regel steht die Nacherfüllung an erster Stelle.
Bei beweglichen Sachen beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Übergabe, bei Bauwerken fünf Jahre. Beim Kauf eines Verbrauchers von einem Unternehmer wird im ersten Jahr vermutet, dass ein Mangel bereits bei Übergabe vorlag.
Die Ersteinschätzung Ihres Falls ist kostenlos und unverbindlich. Sie erfahren, ob ein Mangel vorliegt und welche Ansprüche Sie haben, bevor Sie über das weitere Vorgehen entscheiden.
Die Gewährleistung ist Ihr gesetzliches Recht gegenüber dem Verkäufer und gilt immer. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers. Sie tritt neben die Gewährleistung und ersetzt sie nicht.
Für Rücktritt, Minderung oder Schadensersatz statt der Leistung müssen Sie dem Verkäufer grundsätzlich zuvor eine angemessene Frist zur Nacherfüllung setzen. Beim Verbrauchsgüterkauf ist diese Fristsetzung in vielen Fällen entbehrlich.
Ihr Partner für Sachmängelrecht
sachmangelrecht.de ist ein Service der Kanzlei Mandati. Wir sind auf die Durchsetzung von Gewährleistungs- und Mängelansprüchen spezialisiert und vertreten Verbraucher bundesweit – ob beim Auto- und Gebrauchtwagenkauf, beim Hauskauf, beim Tierkauf oder bei mangelhaften Handwerkerleistungen. Unsere Ersteinschätzung ist kostenlos: Sie erfahren zuerst, ob und welche Ansprüche Sie haben, bevor Sie entscheiden.